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   VG Oldenburg, 22.11.2017 - 5 A 2233/16   

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VG Oldenburg, 22.11.2017 - 5 A 2233/16 (https://dejure.org/2017,44871)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 22.11.2017 - 5 A 2233/16 (https://dejure.org/2017,44871)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 22. November 2017 - 5 A 2233/16 (https://dejure.org/2017,44871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 48 StrG ND; § 47 StrG ND; § 3 StrG ND
    Eigentum; Folgenbeseitigungsanspruch; Straße; Straßenbaulast; Widmung

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Straße ohne Rechtsgrundlage gebaut: Grundstückseigentümer kann Nutzung verbieten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Rechtswidrigkeit der Ortsumgehung Bensersiel und des darauf stattfindenden öffentlichen Straßenverkehrs fesgestellt

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Folgenbeseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung durch Straße ohne Rechtsgrundlage

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Sperrung der Ortsumgehung Bensersiel

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.11.2017 - 5 A 2233/16
    Es unterliegt jedenfalls keinen Zweifeln, dass Grundsätze des materiellen Rechtsstaats, zu denen auch die Grundrechte gehören, bei rechtswidrigem Handeln eine Sanktion verlangen, die sich nicht nur in der Zahlung einer Entschädigung erschöpfen kann (BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, juris Rn. 23 sowie OVG Lüneburg, Urteil vom 31. März 2004 - 13 LB 11/03 -, juris Rn. 21).

    Der Anspruch zielt auf Wiederherstellung des ursprünglichen rechtmäßigen Zustands oder eines gleichwertigen Zustands, falls die identische Wiederherstellung nicht möglich ist oder unverhältnismäßige Aufwendungen erforderlich machen würde (BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 27. Mai 2015 - 7 B 14.15 -, juris Rn. 8; VGH Baden - Württemberg, Urteil vom 22. März 2016 - 5 S 531/13 -, juris Rn. 21 sowie OVG Lüneburg, Urteil vom 31. März 2004 - 13 LB 11/03 -, juris Rn. 23).

    Der als Folge der Herstellung und Freigabe stattfindende Straßenverkehr ist der Straße und damit der Beklagten zu 1. selbst zuzurechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, juris Rn. 25).

    Ein Grundeigentümer, dessen Grundstücke für die Errichtung und den Betrieb einer öffentlichen Straße genutzt werden, muss Beeinträchtigungen, die eine Straße durch ihre bestimmungsgemäße Nutzung auslöst, nur dann hinnehmen, wenn für die Herstellung der Straße und die bestimmungsgemäße Nutzung eine ausreichende Rechtsgrundlage gegeben ist (BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, juris Rn. 26).

    Das gilt - und zwar im besonderen Maße - auch für das tatsächliche und rechtliche Verhältnis von privatem Baugrund und öffentlicher Straße sowie der von ihr ausgehenden und sich auf den privaten Baugrund auswirkenden Immissionen (BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, juris Rn. 27).

    Eine Wiederherstellung des ursprünglichen rechtmäßigen Zustandes soll dem Verpflichteten dann nicht aufgegeben werden, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist, der zu dem erreichbaren Erfolg bei allem Respekt für das Verlangen nach rechtmäßigen Zuständen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr steht (BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, juris Rn. 49 und 59).

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 15 KF 3/14

    Bebauungsplan; Entlastungsstraße; Folgenbeseitigungsanspruch; Klageänderung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.11.2017 - 5 A 2233/16
    Da es nunmehr an einer planungsrechtlichen Grundlage für die Ortsumgehung B. fehlte, hatte auch das Verfahren des Klägers gegen die flurbereinigungsrechtlichen Entscheidungen Erfolg (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Februar 2015 - 15 KF 3/14 -).

    Mit Urteil vom 25. Februar 2015 (- 15 KF 3/14 -) hob das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im flurbereinigungsrechtlichen Verfahren den Einleitungsbeschluss des Amtes für Landesentwicklung Aurich vom 5. September 2006 und dessen Widerspruchsbescheid vom 30. Juni 2008 auf.

    Auch die aufgrund dieser Bebauungspläne ergangenen flurbereinigungsrechtlichen Rechtsakte hat er mit Erfolg angefochten (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Februar 2015 - 15 KF 3/14 -).

  • BVerwG, 27.03.2014 - 4 CN 3.13

    Bebauungsplan; Rechtswirksamkeit; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet;

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.11.2017 - 5 A 2233/16
    Mit Urteil vom 27. März 2014 (- 4 CN 3.13 -) erklärte das Bundesverwaltungsgericht den Bebauungsplan Nr. 67 für unwirksam.

    Sämtliche Bebauungspläne, die als Rechtsgrundlage für die Errichtung der Ortsumgehungsstraße B. beschlossen worden waren, sind mittlerweile für unwirksam erklärt worden (BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 -, zum Bebauungsplan Nr. 67 sowie OVG Lüneburg, Urteil vom 10. April 2013 - 1 KN 33/10 -, zum Bebauungsplan Nr. 72 und dessen 1. Änderung).

  • BVerwG, 19.04.2010 - 4 VR 2.09

    Statthaftigkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO bei Ersetzung

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.11.2017 - 5 A 2233/16
    Einen zuvor gestellten Eilantrag, gerichtet auf die vorläufige Außervollzugsetzung des Bebauungsplans Nr. 67, hatte das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 19. April 2010 (- 4 VR 2.09 -) abgelehnt.

    Seine Versuche, die Bebauungspläne Nr. 67 und Nr. 72 in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes außer Vollzug zu setzen, waren jeweils nicht erfolgreich (BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - 4 VR 2.09 - bezüglich des Bebauungsplans Nr. 67 und OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. April 2010 - 1 MN 34/10 - bezüglich des Bebauungsplans Nr. 72).

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2013 - 1 KN 33/10

    Unmittelbarer Schutz der Vogelschutzrichtlinie für ein Plangebiet bei Nachmeldung

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.11.2017 - 5 A 2233/16
    Mit Urteil vom 10. April 2013 (- 1 KN 33/10 -) erklärte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan Nr. 72 und dessen 1. Änderung für unwirksam.

    Sämtliche Bebauungspläne, die als Rechtsgrundlage für die Errichtung der Ortsumgehungsstraße B. beschlossen worden waren, sind mittlerweile für unwirksam erklärt worden (BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 -, zum Bebauungsplan Nr. 67 sowie OVG Lüneburg, Urteil vom 10. April 2013 - 1 KN 33/10 -, zum Bebauungsplan Nr. 72 und dessen 1. Änderung).

  • BVerwG, 27.05.2015 - 7 B 14.15
    Auszug aus VG Oldenburg, 22.11.2017 - 5 A 2233/16
    Der Anspruch zielt auf Wiederherstellung des ursprünglichen rechtmäßigen Zustands oder eines gleichwertigen Zustands, falls die identische Wiederherstellung nicht möglich ist oder unverhältnismäßige Aufwendungen erforderlich machen würde (BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 27. Mai 2015 - 7 B 14.15 -, juris Rn. 8; VGH Baden - Württemberg, Urteil vom 22. März 2016 - 5 S 531/13 -, juris Rn. 21 sowie OVG Lüneburg, Urteil vom 31. März 2004 - 13 LB 11/03 -, juris Rn. 23).

    Als "hoheitlich" sind Realakte in der Regel dann zu qualifizieren, wenn sie in einem öffentlich-rechtlichen Planungs- und Funktionszusammenhang stehen (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 7 B 14.15 -, juris Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 11/03

    Anspruch auf Veränderung der Grundstücksentwässerung ; Voraussetzungen des

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.11.2017 - 5 A 2233/16
    Es unterliegt jedenfalls keinen Zweifeln, dass Grundsätze des materiellen Rechtsstaats, zu denen auch die Grundrechte gehören, bei rechtswidrigem Handeln eine Sanktion verlangen, die sich nicht nur in der Zahlung einer Entschädigung erschöpfen kann (BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, juris Rn. 23 sowie OVG Lüneburg, Urteil vom 31. März 2004 - 13 LB 11/03 -, juris Rn. 21).

    Der Anspruch zielt auf Wiederherstellung des ursprünglichen rechtmäßigen Zustands oder eines gleichwertigen Zustands, falls die identische Wiederherstellung nicht möglich ist oder unverhältnismäßige Aufwendungen erforderlich machen würde (BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 27. Mai 2015 - 7 B 14.15 -, juris Rn. 8; VGH Baden - Württemberg, Urteil vom 22. März 2016 - 5 S 531/13 -, juris Rn. 21 sowie OVG Lüneburg, Urteil vom 31. März 2004 - 13 LB 11/03 -, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.11.2017 - 5 A 2233/16
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis im Sinne dieser Vorschrift sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 -, juris Rn. 10; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Auflage 2017, § 43 Rn. 11).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.11.2017 - 5 A 2233/16
    Den geltend gemachten Unterlassungsanspruch richtet der Kläger zu Recht gegen die Beklagte zu 1. Der Folgenbeseitigungsanspruch ist kein Schadensersatzanspruch (BVerwG, Urteil vom 21. September 2000 - 2 C 5.99 -, juris Rn. 73) und knüpft deshalb nicht an die Rechtswidrigkeit des Eingriffs, sondern an den durch diesen geschaffenen fortdauernden Zustand an.
  • VGH Bayern, 05.10.2009 - 4 B 08.2877

    Entfernung eines Kanals; Duldungspflicht; schuldrechtliche Verpflichtung zur

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.11.2017 - 5 A 2233/16
    Widersprüchliches Verhalten ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (Bay. VGH, Urteil vom 5. Oktober 2009 - 4 B 08.2877 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

  • BVerwG, 21.09.1984 - 4 C 51.80

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen auf das Anliegergrundstück einwirkende

  • VGH Bayern, 13.01.2016 - 8 B 15.522

    Gewidmete Straßenflächen als Anknüpfungspunkt für naturschutzrechtliche oder auch

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2014 - 7 LA 70/13

    Passivlegitimation für den öffentlich-rechtlichen Störungsabwehranspruch

  • OVG Sachsen, 06.02.2013 - 1 A 360/11

    Unterhaltslast, Straßenbaulast, Folgenbeseitigungsanspruch, Bauarbeiten

  • VG Berlin, 04.04.2017 - 13 K 350.14

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Herstellung einer Straße;

  • LG Mosbach, 15.02.2018 - 3 O 9/17

    Apothekenautomat verstößt gegen Wettbewerbsrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2016 - 5 S 531/13

    Entschädigung wegen erheblich erschwerter Grundstückszufahrt

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 1 KN 149/05

    Bestehen eines relativ breiten Raumes durch das Straßenrecht für die Ersetzung

  • OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 4 KN 141/17

    Bebauungsplan; Entwicklungspotential; Europäisches Vogelschutzgebiet; faktisches

  • BVerwG, 13.01.2014 - 4 BN 37.13

    Beurteilung der Abgrenzung eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung durch

  • BVerwG, 17.06.2009 - 4 BN 28.08
  • OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 4 KN 141/17

    Bebauungsplan; Entwicklungspotential; Europäisches Vogelschutzgebiet; faktisches

    Die kommunale Entlastungsstraße Bensersiel war bis zu ihrer teilweisen Sperrung aufgrund des auf eine Klage des Antragstellers hin ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 22. November 2017 (- 5 A 2233/16 -) zur Nutzung für den öffentlichen Verkehr freigegeben.

    Auch wenn sich die ornithologische Wertigkeit des Schutzgebiets nach der Sperrung der kommunalen Entlastungsstraße für den öffentlichen Verkehr aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 22. November 2017 (- 5 A 2233/16 -) gegenüber dem Untersuchungszeitraum im Jahr 2015 möglicherweise verbessert hat, besteht doch an dem erheblichen Verlust ornithologischer Wertigkeit gegenüber dem Zustand vor dem Bau der Ortsumgehung nach Einschätzung des Senats kein Zweifel.

  • VGH Bayern, 06.08.2019 - 8 B 17.145

    Übertragung der Verwaltung von Kreisstraßen auf die Staatlichen Bauämter

    Dementsprechend ist anspruchsverpflichtet und damit passivlegitimiert derjenige Rechtsträger, der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung für den ordnungsgemäßen Zustand der Straße verantwortlich ist; insoweit ist maßgeblich darauf abzustellen, wer im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung Träger der Straßenbaulast ist (BVerwG, U.v. 21.9.1984 a.a.O. Rn. 13; BayVGH, U.v. 13.1.2016 - 8 B 15.522 - BayVBl 2016, 590 = juris Rn. 15; NdsOVG, B.v. 9.10.2014 - 7 LA 70/13 - juris Rn. 3; SächsOVG, B.v. 6.2.2003 - 1 A 360/11 - juris Rn. 14; VG Oldenburg, U.v. 22.11.2017 - 5 A 2233/16 - juris Rn. 47).
  • VG Minden, 26.03.2021 - 12 K 10288/17
    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 1984 - 4 C 51.80 -, juris Leitsatz und Rn. 15; VG Oldenburg, Urteil vom 22. November 2017 - 5 A 2233/16 -, juris Rn. 47.
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